Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausfüllt. Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, empfiehlt es sich, den Hausarzt zu kontaktieren, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen kennt. Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt, sodass der Totenschein bei der Überführung direkt an uns übermittelt wird.
Nach der Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene in unser Bestattungsinstitut überführt werden, sodass wir die Versorgung vornehmen können.
Unabhängig von der Trauerfeier können wir die Abschiednahme am offenen Sarg in unseren Räumlichkeiten oder auf dem Friedhof ermöglichen. Auf Wunsch und in Ausnahmefällen können wir zudem Hausaufbahrungen arrangieren.
Wurde der Totenschein ausgestellt, kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Das Standesamt ist nach der Ausstellung der Todesbescheinigung so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie.
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden benötigt:
- Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Versicherung von uns nur noch abgemeldet werden kann. Falls weitere Versicherungen bestehen, die Sterbegeld zahlen, benötigen wir die entsprechenden Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.
Wenn der Verstorbene bereits Rente empfangen hat, können wir für den hinterbliebenen Ehepartner das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragen. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die sich auf dem Rentenbescheid befindet.
Die Witwenbezüge müssen Sie als hinterbliebener Ehegatte selbst beim Rententräger beantragen. War der Verstorbene ledig, melden wir die Rente ab.
Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.